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Jens Krüger | Wertermittlung, Immobilienbewertung

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Warum?

Es gibt unterschiedliche Anlässe, den exakten Wert einer Wohnung, Gewerbefläche oder eines Grundstücks von einem Immobiliensachverständigen ermitteln zu lassen.

Den Verwendungszweck der Wertermittlung genau definieren

Vorab sollte man sich im Klaren sein, für welchen Zweck man eine Wertermittlung durch einen Immobiliengutachter vornehmen möchte. Schon hier kann ein Laie an seine Grenzen stoßen. Im Rahmen einer fachkundigen Wertermittlung sollten immer der Verwendungszweck und die damit verbundene Aufgabenstellung an erster Stelle stehen.

Um Ihnen die Notwendigkeit dieser Herangehensweise zu verdeutlichen, hier ein Auszug für die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten eines Verkehrswertgutachtens:

  • Ermittlung eines Verkaufspreises
  • Überprüfung eines Ankaufspreises
  • Wertermittlungen in Scheidungsfällen
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
  • Beleihungswertermittlung zur Vorlage bei einer Bank
  • Wertermittlung von Rechten oder Lasten an Grundstücken
  • Wertermittlung persönlicher Immobilienvermögenswerte
  • Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt, z. B. Erbschaftssteuer

Die fachliche Immobilienbewertung kommt erst im 2. Schritt

Unter Umständen ist eine umfangreiche Ausarbeitung eines Verkehrswertgutachtens nicht einmal zwingend notwendig und eine fachkundige Stellungnahme von einem Immobiliensachverständigen vollkommen ausreichend – zum Beispiel, um unseriöse von seriösen Immobilienangeboten unterscheiden zu können.

Schon hier setzten unsere Beratungsleistungen an. Zusammen mit Ihnen bestimmen wir den genauen Zweck der Wertermittlung. Erst im Anschluss legen wir das weitere Vorgehen fest.

Über die reine Erstellung von Verkehrswertgutachten hinaus, gehören auch Kaufberatungen für Kaufinteressenten, Grundstücksanalysen, Standortanalysen, Prüfung/Ermittlung der Wohnflächen sowie die Durchführung von Due-Dilligence-Prüfungen zu unserem Angebotsportfolio.

Rufen Sie uns an, wir finden zusammen eine Lösung!

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