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Erbengemeinschaft · Trennung · Miteigentum

Immobilien­bewertung bei Teilungs­versteigerung

Jens Krüger, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Bei einer Teilungsversteigerung kann der festgesetzte Verkehrswert entscheidend sein. Ich ermittle den Wert unabhängig oder prüfe das Gutachten des Gerichts, damit Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungen haben.

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Wenn sich Miteigentümer nicht einigen, kann die Gemeinschaft an einer Immobilie durch eine Teilungsversteigerung aufgehoben werden – etwa in einer Erbengemeinschaft oder nach einer Trennung. Dann hängt viel am Verkehrswert: Das Gericht setzt ihn fest, Bieter orientieren sich daran, und für die Beteiligten ist er die Grundlage jeder Entscheidung.

Verkehrswertgutachten ab 2.599 € · Prüfung und Stellungnahme nach Angebot

Preise inkl. MwSt.; der Einstiegspreis gilt für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche bei üblichen Bewertungsverhältnissen. Keine Rechtsberatung – Verfahrensfragen und Fristen klärt Ihr Rechtsanwalt.

Wohnimmobilie als Beispiel für eine Bewertung im Rahmen einer Teilungsversteigerung

Worum geht es bei einer Teilungsversteigerung?

Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam und finden diese keine Einigung, kann die Gemeinschaft durch Versteigerung aufgehoben werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 180 ff. des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG). Versteigert wird die gesamte Immobilie; der Erlös tritt an ihre Stelle.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben können sich nicht auf Verkauf, Übernahme oder Auszahlung einigen.

Trennung und Scheidung

Ehepartner oder Partner besitzen eine Immobilie gemeinsam und finden keine einvernehmliche Lösung.

Sonstige Miteigentümer

Geschwister, Geschäftspartner oder andere Miteigentümer möchten die Gemeinschaft beenden.

Oft ist die Teilungsversteigerung nicht das Ziel, sondern ein Druckmittel oder der letzte Ausweg. Gerade dann hilft ein nachvollziehbarer Wert, um doch noch eine Einigung über Übernahme oder Verkauf zu finden.

Welche Rolle der Verkehrswert im Verfahren spielt

Im Versteigerungsverfahren setzt das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG). Grundlage ist in der Regel das Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Der festgesetzte Wert ist unter anderem Bezugsgröße für gesetzliche Wertgrenzen im Versteigerungstermin und Orientierung für Bieter.

Die Beteiligten können sich zum Gutachten äußern, und die Festsetzung des Verkehrswerts kann mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Dafür gelten kurze Fristen. Ob und wann ein solcher Schritt sinnvoll ist, beurteilt Ihr Rechtsanwalt; meine Aufgabe ist die fachliche Grundlage dafür.

Konnte der gerichtliche Sachverständige das Gebäude nicht von innen besichtigen, beruht das Gutachten teilweise auf Annahmen. Auch das kann ein Grund sein, es fachlich prüfen zu lassen.

Wie ich Sie unterstützen kann

Verkehrswertgutachten für Beteiligte

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Eine eigene, unabhängige Wertermittlung – vor dem Verfahren als Verhandlungsgrundlage für Übernahme oder Verkauf, im Verfahren als Vergleichsmaßstab zum Gerichtsgutachten.

Prüfung des Gerichtsgutachtens

individuelles Angebot

Plausibilitätsprüfung von Ausgangsdaten, Zustand, Bewertungsansätzen und Ergebnis, auf Wunsch mit schriftlicher fachlicher Stellungnahme.

Fachliche Stellungnahme

individuelles Angebot

Konkrete Bewertungsfragen nachvollziehbar dargestellt, zum Beispiel als Grundlage für Ihren Rechtsanwalt.

Wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage: Ein belastbarer Wert hilft bei der Frage, ob sich eine Übernahme lohnt, welches Angebot an die Miteigentümer angemessen ist oder bis zu welchem Betrag ein eigenes Gebot wirtschaftlich sinnvoll wäre. Die Entscheidung treffen Sie; ich liefere die Zahlen und ihre Begründung.

Was bei der Prüfung eines Gerichtsgutachtens betrachtet wird

  • Objektbeschreibung, Flächen und Grundstücksdaten
  • Grundlage der Zustandsbeurteilung – mit oder ohne Innenbesichtigung
  • Wahl des Bewertungsverfahrens und Modellkonformität der verwendeten Daten
  • Bodenwert, Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz, Mieten und Bewirtschaftungskosten
  • Restnutzungsdauer und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
  • Rechte und Belastungen sowie die Plausibilität des Ergebnisses insgesamt

Mehr zur Gutachtenprüfung →

Unabhängige Bewertung, keine Rechtsberatung

Ich bin nicht der vom Gericht bestellte Sachverständige, sondern werde von einem oder mehreren Beteiligten beauftragt. Die Bewertung bleibt trotzdem unabhängig: Das Ergebnis richtet sich nach der Immobilie, nicht nach dem Interesse des Auftraggebers.

Fragen zum Verfahren – etwa Anträge, Einstellung, Rechtsmittel oder Fristen – sind Rechtsfragen. Sie gehören zu Ihrem Rechtsanwalt.

Häufige Fragen zur Bewertung bei Teilungsversteigerung

Kann ich das Gutachten des Gerichts prüfen lassen?

Ja. Ich prüfe, ob Ausgangsdaten, Bewertungsansätze und Ergebnis nachvollziehbar sind, und stelle das Ergebnis auf Wunsch in einer schriftlichen Stellungnahme dar. Wie diese im Verfahren eingesetzt wird, besprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.

Hilft ein eigenes Gutachten, die Versteigerung zu vermeiden?

Es kann die Grundlage für eine Einigung schaffen, etwa für die Übernahme durch einen Beteiligten oder einen gemeinsamen Verkauf. Ob es dazu kommt, hängt von den Beteiligten ab.

Was gilt, wenn die Immobilie nicht von innen besichtigt werden konnte?

Dann beruht die Zustandsbeurteilung auf dem äußeren Eindruck und Annahmen. Wie sich das auf den Wert auswirken kann, ist ein typischer Prüfpunkt.

Darf ich als Miteigentümer selbst mitbieten?

Miteigentümer können grundsätzlich mitbieten. Bis zu welchem Betrag, ist Ihre Entscheidung; ein fundierter Wert hilft, ein wirtschaftlich sinnvolles Limit festzulegen. Rechtliche Einzelheiten klärt Ihr Rechtsanwalt.

Wie schnell muss ich handeln?

Im Verfahren gelten kurze Fristen. Sprechen Sie mich deshalb möglichst früh an, damit Prüfung oder Gutachten rechtzeitig vorliegen.

Typische Ausgangssituationen: Immobilienbewertung bei Erbschaft · Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinn.

Eine Teilungsversteigerung droht oder läuft bereits?

Schildern Sie kurz Objekt, Beteiligte und Stand des Verfahrens. Ich sage Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist, und Sie erhalten ein konkretes Angebot.

Sprechen wir darüber.Sie sprechen direkt mit mir: 0172 868 5666
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