Zugewinnausgleich
Der Immobilienwert fließt in Anfangs- und Endvermögen ein – oft zu unterschiedlichen Stichtagen.
Bei einer Trennung oder Scheidung ist die Immobilie häufig einer der größten Vermögenswerte. Ob Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Zugewinnausgleich: Zunächst muss geklärt werden, welchen Wert die Immobilie hat – und zu welchem Zeitpunkt.
Preise inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche bei üblichen Bewertungsverhältnissen. Bei mehreren Stichtagen erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Der Immobilienwert fließt in Anfangs- und Endvermögen ein – oft zu unterschiedlichen Stichtagen.
Wenn einer die Immobilie behält, braucht es eine nachvollziehbare Wertgrundlage für den Ausgleich.
Eine unabhängige Bewertung schafft eine sachliche Preisgrundlage, bevor gemeinsam verkauft wird.
Bei gemeinsamem Eigentum oder mehreren Immobilien werden die Werte als wirtschaftliche Ausgangsgröße benötigt.
Die Immobilienbewertung ermittelt nur die benötigten Immobilienwerte. Die familienrechtliche Berechnung und Beurteilung ist nicht Gegenstand der Immobilienbewertung und bleibt Rechtsanwalt bzw. Familiengericht vorbehalten.
Eine Immobilie kann innerhalb desselben Scheidungsfalls zu mehreren unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen zu bewerten sein.
Der maßgebliche Stichtag sollte anhand der Verfahrensunterlagen beziehungsweise durch den beauftragenden Rechtsanwalt eindeutig vorgegeben werden. Eine Bewertung zu einem zurückliegenden Stichtag ist keine bloße Rückrechnung des heutigen Werts, sondern bezieht sich auf die damaligen Wertverhältnisse und den damaligen Grundstückszustand.
Wenn der Wert für Anwälte, die Gegenseite oder das Gericht umfassend nachvollziehbar dokumentiert werden soll.
Wenn beide Partner eine gemeinsame, besichtigte Werteinschätzung für eine einvernehmliche Lösung suchen.
Für eine erste grobe Orientierung ohne Ortstermin, bevor weitere Schritte entschieden werden.
Welche Form für Ihren Zweck geeignet ist und wie viele Stichtage benötigt werden, klären wir vor der Beauftragung. Alle Preise im Überblick.
Nicht immer. Je nach Eigentums- und Erwerbssituation können der Wert beim Eintritt in den Güterstand, zum Zeitpunkt einer Erbschaft oder Schenkung und zum maßgeblichen Endstichtag benötigt werden.
Ja. Maßgeblich sind dann die allgemeinen Wertverhältnisse und der Grundstückszustand am jeweiligen Wertermittlungsstichtag – nicht eine einfache Rückrechnung des heutigen Werts mit einem Preisindex.
Für einen Ortstermin ist der Zugang zur Immobilie erforderlich. Wie dieser organisiert wird, sollte vorab geklärt werden – gegebenenfalls über die beteiligten Rechtsanwälte.
Nein. Ermittelt werden die benötigten Immobilienwerte. Die familienrechtliche Berechnung erfolgt durch Rechtsanwalt bzw. Familiengericht.
Vertiefung: Immobilienbewertung bei Trennung, Scheidung & Zugewinnausgleich →
Schildern Sie kurz Objekt, Ort und – soweit bekannt – die benötigten Stichtage. Sie erhalten vorab einen konkreten Preis.