Trennung · Scheidung · Zugewinnausgleich

Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinn

Bei einer Trennung oder Scheidung ist die Immobilie häufig einer der größten Vermögenswerte. Ob Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Zugewinnausgleich: Zunächst muss geklärt werden, welchen Wert die Immobilie hat – und zu welchem Zeitpunkt.

Persönlich bearbeitet · Kurzbewertung ab 1.299 € · Verkehrswertgutachten ab 2.599 €

Preise inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche bei üblichen Bewertungsverhältnissen. Bei mehreren Stichtagen erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Gespräch über die Bewertung einer Immobilie bei Trennung und Scheidung

Wann wird bei einer Scheidung ein Immobilienwert benötigt?

Zugewinnausgleich

Der Immobilienwert fließt in Anfangs- und Endvermögen ein – oft zu unterschiedlichen Stichtagen.

Übernahme durch einen Partner

Wenn einer die Immobilie behält, braucht es eine nachvollziehbare Wertgrundlage für den Ausgleich.

Verkauf

Eine unabhängige Bewertung schafft eine sachliche Preisgrundlage, bevor gemeinsam verkauft wird.

Vermögensauseinandersetzung

Bei gemeinsamem Eigentum oder mehreren Immobilien werden die Werte als wirtschaftliche Ausgangsgröße benötigt.

Wichtig:

Die Immobilienbewertung ermittelt nur die benötigten Immobilienwerte. Die familienrechtliche Berechnung und Beurteilung ist nicht Gegenstand der Immobilienbewertung und bleibt Rechtsanwalt bzw. Familiengericht vorbehalten.

Welche Stichtage können bei einer Scheidung relevant sein?

Eine Immobilie kann innerhalb desselben Scheidungsfalls zu mehreren unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen zu bewerten sein.

  • Anfangsvermögen: Gehörte die Immobilie einem Ehepartner bereits beim Eintritt in den Güterstand, kann ihr damaliger Wert benötigt werden.
  • Erbschaft oder Schenkung während der Ehe: Hier kann der Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Rolle spielen.
  • Endvermögen: Nach § 1384 BGB tritt bei einer Scheidung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

Der maßgebliche Stichtag sollte anhand der Verfahrensunterlagen beziehungsweise durch den beauftragenden Rechtsanwalt eindeutig vorgegeben werden. Eine Bewertung zu einem zurückliegenden Stichtag ist keine bloße Rückrechnung des heutigen Werts, sondern bezieht sich auf die damaligen Wertverhältnisse und den damaligen Grundstückszustand.

Welche Bewertung passt bei Trennung und Scheidung?

Verkehrswertgutachten

ab 2.599 €

Wenn der Wert für Anwälte, die Gegenseite oder das Gericht umfassend nachvollziehbar dokumentiert werden soll.

Kurzbewertung

ab 1.299 €

Wenn beide Partner eine gemeinsame, besichtigte Werteinschätzung für eine einvernehmliche Lösung suchen.

Marktwertindikation

ab 599 €

Für eine erste grobe Orientierung ohne Ortstermin, bevor weitere Schritte entschieden werden.

Welche Form für Ihren Zweck geeignet ist und wie viele Stichtage benötigt werden, klären wir vor der Beauftragung. Alle Preise im Überblick.

So läuft die Bewertung ab

  • Anfrage: Objekt, Ort, Anlass und – soweit bekannt – die benötigten Stichtage.
  • Abstimmung: Leistung, Stichtage, Auftraggeber und Festpreis vor Auftragserteilung.
  • Ortstermin: persönliche Besichtigung (bei Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten).
  • Ergebnis: schriftliche Wertermittlung im vereinbarten Umfang, mit Erläuterung bei Rückfragen.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung

Reicht ein Immobilienwert für den Zugewinnausgleich?

Nicht immer. Je nach Eigentums- und Erwerbssituation können der Wert beim Eintritt in den Güterstand, zum Zeitpunkt einer Erbschaft oder Schenkung und zum maßgeblichen Endstichtag benötigt werden.

Kann eine Immobilie rückwirkend bewertet werden?

Ja. Maßgeblich sind dann die allgemeinen Wertverhältnisse und der Grundstückszustand am jeweiligen Wertermittlungsstichtag – nicht eine einfache Rückrechnung des heutigen Werts mit einem Preisindex.

Muss der Partner bei der Besichtigung zustimmen?

Für einen Ortstermin ist der Zugang zur Immobilie erforderlich. Wie dieser organisiert wird, sollte vorab geklärt werden – gegebenenfalls über die beteiligten Rechtsanwälte.

Wird der Zugewinn von Ihnen berechnet?

Nein. Ermittelt werden die benötigten Immobilienwerte. Die familienrechtliche Berechnung erfolgt durch Rechtsanwalt bzw. Familiengericht.

Vertiefung: Immobilienbewertung bei Trennung, Scheidung & Zugewinnausgleich →

Sie benötigen den Wert Ihrer Immobilie wegen Trennung oder Scheidung?

Schildern Sie kurz Objekt, Ort und – soweit bekannt – die benötigten Stichtage. Sie erhalten vorab einen konkreten Preis.

Bewertung anfragen →