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Gutachtenprüfung · Stellungnahme · Gegengutachten

Immobilien­gutachten prüfen lassen

Jens Krüger, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ein Gutachten ist eine Begründung, kein Urteil.

Ich prüfe, ob sie trägt: Daten, Methode, Ergebnis. Und wenn das Gutachten stimmt, sage ich Ihnen auch das.

Jens Krüger · Sprechen wir darüber: 0172 868 5666

Ein Verkehrswertgutachten liegt vor – vom Gericht oder von der Gegenseite – und der Wert erscheint Ihnen zu hoch oder zu niedrig? Ich prüfe, ob Ausgangsdaten, Annahmen und Methodik tragen, benenne methodische Fehler und unzutreffende Annahmen und sage Ihnen klar, was das für den Wert bedeutet.

Honorar nach individuellem Angebot

Nach einer ersten Sichtung des vorhandenen Gutachtens erhalten Sie ein Angebot für den passenden Prüfumfang.

Vorhandenes Immobiliengutachten zur fachlichen Prüfung

Wann sollte ein Immobiliengutachten geprüft werden?

Gerichtsgutachten

Im Versteigerungs- oder Gerichtsverfahren liegt das Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen vor, dessen Wert Sie nicht nachvollziehen können.

Parteigutachten der Gegenseite

Bei Scheidung, Erbstreit oder Auseinandersetzung hat die andere Seite ein Privatgutachten vorgelegt.

Gutachten in Verhandlungen

Käufer, Verkäufer, Bank oder Miteigentümer stützen ihre Position auf ein Gutachten, dessen Ergebnis Sie nicht teilen.

Zweifel an Annahmen

Flächen, Zustand, Mieten, Rechte oder der Stichtag scheinen im Gutachten nicht zu stimmen.

Eigene oder ältere Bewertung weiterverwenden?

Soll eine vorhandene Bewertung auf ihre weitere Verwendbarkeit geprüft oder auf einen neuen Stichtag fortgeschrieben werden, ist das eine Plausibilisierung bzw. Wertfortschreibung: Plausibilisierung & Wertfortschreibung.

Drei Stufen: von der Prüfung bis zum Gegengutachten

  1. Erste Sichtung: Ich sehe mir das Gutachten an und schätze ein, ob und wo eine vertiefte Prüfung lohnt. Danach erhalten Sie ein Angebot.
  2. Plausibilitätsprüfung und Stellungnahme: Ausgangsdaten, Bewertungsansätze, Methodik und Ergebnis werden geprüft. Das Ergebnis erhalten Sie auf Wunsch als schriftliche fachliche Stellungnahme, die einzelne Punkte nachvollziehbar darstellt.
  3. Gegengutachten: Bestehen begründete Zweifel am Ergebnis, ermittle ich den Wert in einem eigenen Verkehrswertgutachten neu – mit Ortstermin und vollständiger Dokumentation.

Nicht jede Prüfung muss in einem Gegengutachten enden. Oft reicht eine klare Stellungnahme zu den entscheidenden Punkten.

Methodische Fehler und unzutreffende Annahmen: Was geprüft wird

  • Zweck und Stichtag: Wurde das Gutachten für die vorliegende Fragestellung und den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag erstellt?
  • Objektdaten: Stimmen Flächen, Baujahr, Ausstattung und Zustand – oder wurden sie ohne Innenbesichtigung angenommen?
  • Verfahrenswahl: Ist das gewählte Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren für Objekt und Markt angemessen?
  • Modellkonformität: Werden Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren oder Liegenschaftszinssätze so verwendet, wie der Gutachterausschuss sie abgeleitet hat?
  • Bewertungsansätze: Sind Mieten, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Vergleichspreise plausibel begründet?
  • Besondere Merkmale: Wurden Rechte und Belastungen, Schäden oder Instandhaltungsrückstau berücksichtigt – und nicht doppelt?
  • Ergebnis: Ist die Wertableitung schlüssig, rechnerisch korrekt und im Marktvergleich plausibel?

Was Sie am Ende in der Hand haben

Sie erhalten eine klare fachliche Aussage: welche Punkte des Gutachtens tragen, welche nicht, und wie sich Abweichungen auf den Wert auswirken können. Als schriftliche Stellungnahme kann diese Grundlage für Ihre Verhandlung oder für Ihren Rechtsanwalt sein.

Auch wenn Sie mich beauftragen: Das Ergebnis richtet sich nach dem Gutachten, nicht nach dem gewünschten Wert. Hält ein Gutachten der Prüfung stand, sage ich Ihnen auch das. Das spart Ihnen im Zweifel einen aussichtslosen Streit.

Abgrenzung zu verwandten Leistungen

  • Wertfortschreibung: Soll eine geeignete vorhandene Bewertung auf einen späteren Stichtag fortgeschrieben werden, finden Sie das unter Plausibilisierung & Wertfortschreibung.
  • Neue Bewertung: Liegt noch kein Gutachten vor, passt je nach Zweck ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung.
  • Rechtsfragen: Wie eine Stellungnahme oder ein Gegengutachten in einem Verfahren eingesetzt wird, beurteilt Ihr Rechtsanwalt.

Häufige Fragen zur Prüfung von Immobiliengutachten

Was kostet die Prüfung eines Gutachtens?

Das hängt von Umfang und Qualität des vorhandenen Gutachtens, der Objektart und Ihrer Fragestellung ab. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Ist für die Prüfung ein Ortstermin nötig?

Für eine Plausibilitätsprüfung oft nicht. Bestehen Zweifel am dokumentierten Zustand oder wird ein Gegengutachten erstellt, gehört die Besichtigung dazu.

Kann ich auch ein Gerichtsgutachten prüfen lassen?

Ja. Wie das Ergebnis im Verfahren eingebracht wird und welche Fristen gelten, klärt Ihr Rechtsanwalt.

Brauche ich gleich ein Gegengutachten?

Meist nicht. Sinnvoll ist zuerst die Prüfung. Zeigt sie begründete Zweifel am Ergebnis, kann ein eigenes Verkehrswertgutachten der nächste Schritt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das vollständige Gutachten mit Anlagen sowie, soweit vorhanden, eigene Unterlagen zum Objekt wie Grundrisse, Flächenberechnungen, Mietverträge und Nachweise zu Modernisierungen.

Häufige Zusammenhänge: Teilungsversteigerung · Erbschaft · Scheidung und Zugewinn.

Sie möchten ein vorhandenes Gutachten prüfen lassen?

Senden Sie das Gutachten mit Ihrer Frage. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie ein Angebot für den passenden Prüfumfang.

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