Schenkung an Kinder
Eltern übertragen ein Haus oder eine Wohnung und möchten wissen, welchen Wert sie damit weitergeben.

Eine Übertragung in der Familie ist schnell beurkundet. Der Wert sollte trotzdem sauber ermittelt sein, damit er auch Jahre später noch für alle nachvollziehbar ist, mit oder ohne Nießbrauch und Wohnungsrecht.
Jens Krüger · Sprechen wir darüber: 0172 868 5666
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige überträgt, braucht eine klare wirtschaftliche Grundlage: Was ist die Immobilie wert – und wie wirken sich vorbehaltene Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht aus? Eine unabhängige, sachverständige Bewertung macht den Wert für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Preise inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche bei üblichen Bewertungsverhältnissen. Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht können zusätzlichen Aufwand verursachen; den konkreten Preis erhalten Sie vor der Beauftragung.

Eltern übertragen ein Haus oder eine Wohnung und möchten wissen, welchen Wert sie damit weitergeben.
Vermögen wird schon zu Lebzeiten geordnet. Der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung wird dokumentiert.
Auch innerhalb der Ehe kann eine nachvollziehbare Wertgrundlage für Vermögensentscheidungen wichtig sein.
Erhält ein Kind die Immobilie, sollen die anderen auf einer gemeinsamen Grundlage berücksichtigt werden.
Vorbehaltene Rechte, Zahlungen oder Pflegeverpflichtungen: Der Immobilienwert ist die wirtschaftliche Ausgangsgröße.
Schon vor der Entscheidung hilft ein sachlicher Wert, Varianten wie Übertragen, Halten oder Verkaufen zu vergleichen.
Die Immobilienbewertung liefert den Wert als wirtschaftliche Grundlage. Die vertragliche Gestaltung der Übertragung sowie die rechtliche und steuerliche Beurteilung bleiben Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater vorbehalten.
Bei Übertragungen in der Familie behalten sich die bisherigen Eigentümer häufig ein Recht vor: einen Nießbrauch, mit dem sie die Immobilie weiter nutzen oder vermieten können, oder ein Wohnungsrecht an einzelnen Räumen oder der ganzen Wohnung. Solange ein solches Recht besteht, kann der neue Eigentümer die Immobilie nur eingeschränkt nutzen. Das wirkt sich auf den Wert aus.
Wie stark, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von:
Je nach Aufgabenstellung bewerte ich die unbelastete Immobilie, die mit dem Recht belastete Immobilie oder auch das Recht selbst. Was für Ihre Frage benötigt wird, klären wir vor der Beauftragung.
Vertiefung: Wohnungsrecht und Nießbrauch im Immobilienwert →
Erhält ein Kind die Immobilie, stellt sich oft die Frage, wie die anderen berücksichtigt werden. Ein Wert, den alle nachvollziehen können, ist dafür die sachliche Grundlage. Das gilt besonders dann, wenn die Übertragung mit Rechten oder Gegenleistungen verbunden ist.
Auch Jahre später kann es darauf ankommen, welchen Wert die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung hatte, zum Beispiel wenn der Nachlass verteilt wird. Eine zeitnah erstellte Bewertung dokumentiert diesen Wert. Ob und wie er rechtlich zu berücksichtigen ist, beurteilt Ihr Rechtsanwalt oder Notar.
Liegt die Übertragung schon zurück, kann der Wert auch rückwirkend zum damaligen Stichtag ermittelt werden. Maßgeblich sind dann die damaligen Wertverhältnisse und der damalige Zustand der Immobilie.
Wenn der Wert auch gegenüber Dritten umfassend nachvollziehbar belegt werden soll, etwa weil mehrere Kinder beteiligt sind oder vorbehaltene Rechte zu berücksichtigen sind.
Wenn sich alle Beteiligten einig sind und eine besichtigte, kompakt dokumentierte Werteinschätzung für die gemeinsame Entscheidung genügt.
Für eine erste Orientierung ohne Ortstermin, bevor Sie die Übertragung mit Notar oder Steuerberater planen.
Welche Form für Ihren Zweck geeignet ist, klären wir vor der Beauftragung. Alle Preise im Überblick.
Ob eine Bewertung für einen bestimmten rechtlichen oder steuerlichen Zweck geeignet ist, wird vor der Beauftragung geklärt.
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenangaben, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge sowie – falls vorhanden – der Entwurf des Übertragungsvertrags mit den vorgesehenen Rechten.
Nicht immer. Dient der Wert einer einvernehmlichen Entscheidung in der Familie, kann eine Kurzbewertung genügen. Soll er gegenüber Dritten umfassend belegt werden oder sind mehrere Kinder und vorbehaltene Rechte beteiligt, ist das Verkehrswertgutachten meist die geeignete Form. Das klären wir vor der Beauftragung.
Auf Wunsch ja. Je nach Aufgabenstellung wird die unbelastete Immobilie, die belastete Immobilie oder das Recht selbst bewertet. Das legen wir vorab gemeinsam fest.
Ja. Die Bewertung wird dann auf den damaligen Stichtag bezogen; maßgeblich sind die damaligen Wertverhältnisse und der damalige Zustand der Immobilie.
Nein. Ich ermittle den Immobilienwert. Steuerliche Fragen beurteilt Ihr Steuerberater, die Vertragsgestaltung Ihr Notar oder Rechtsanwalt.
Das kann der bisherige Eigentümer, der Erwerber oder die Familie gemeinsam sein. Sinnvoll ist, Zweck und Stichtag vorab gemeinsam festzulegen, damit alle das Ergebnis als Grundlage nutzen können.
Wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist: Immobilienbewertung bei Erbschaft →
Schildern Sie kurz Objekt, Beteiligte und vorgesehene Rechte. Vor der Beauftragung klären wir, welche Bewertung für Ihren Zweck geeignet ist, und Sie erhalten einen konkreten Preis.
