Jens Krüger direkt0172 868 5666
Schenkung · Vorweggenommene Erbfolge · Familie

Immobilien­bewertung bei Schenkung und Übertragung

Jens Krüger, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Eine Übertragung in der Familie ist schnell beurkundet. Der Wert sollte trotzdem sauber ermittelt sein, damit er auch Jahre später noch für alle nachvollziehbar ist, mit oder ohne Nießbrauch und Wohnungsrecht.

Jens Krüger · Sprechen wir darüber: 0172 868 5666

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige überträgt, braucht eine klare wirtschaftliche Grundlage: Was ist die Immobilie wert – und wie wirken sich vorbehaltene Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht aus? Eine unabhängige, sachverständige Bewertung macht den Wert für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Persönlich bearbeitet · Kurzbewertung ab 1.299 € · Verkehrswertgutachten ab 2.599 €

Preise inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche bei üblichen Bewertungsverhältnissen. Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht können zusätzlichen Aufwand verursachen; den konkreten Preis erhalten Sie vor der Beauftragung.

Einfamilienhaus als Beispiel für eine Immobilienübertragung in der Familie

Wann wird bei einer Schenkung ein Immobilienwert benötigt?

Schenkung an Kinder

Eltern übertragen ein Haus oder eine Wohnung und möchten wissen, welchen Wert sie damit weitergeben.

Vorweggenommene Erbfolge

Vermögen wird schon zu Lebzeiten geordnet. Der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung wird dokumentiert.

Übertragung unter Ehepartnern

Auch innerhalb der Ehe kann eine nachvollziehbare Wertgrundlage für Vermögensentscheidungen wichtig sein.

Ausgleich unter Geschwistern

Erhält ein Kind die Immobilie, sollen die anderen auf einer gemeinsamen Grundlage berücksichtigt werden.

Übertragung mit Gegenleistung

Vorbehaltene Rechte, Zahlungen oder Pflegeverpflichtungen: Der Immobilienwert ist die wirtschaftliche Ausgangsgröße.

Vermögensplanung

Schon vor der Entscheidung hilft ein sachlicher Wert, Varianten wie Übertragen, Halten oder Verkaufen zu vergleichen.

Wichtig:

Die Immobilienbewertung liefert den Wert als wirtschaftliche Grundlage. Die vertragliche Gestaltung der Übertragung sowie die rechtliche und steuerliche Beurteilung bleiben Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater vorbehalten.

Nießbrauch und Wohnungsrecht: Wie vorbehaltene Rechte den Wert beeinflussen

Bei Übertragungen in der Familie behalten sich die bisherigen Eigentümer häufig ein Recht vor: einen Nießbrauch, mit dem sie die Immobilie weiter nutzen oder vermieten können, oder ein Wohnungsrecht an einzelnen Räumen oder der ganzen Wohnung. Solange ein solches Recht besteht, kann der neue Eigentümer die Immobilie nur eingeschränkt nutzen. Das wirkt sich auf den Wert aus.

Wie stark, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von:

  • Art und Umfang des Rechts: Nießbrauch an der ganzen Immobilie oder Wohnungsrecht an einzelnen Räumen.
  • Dauer: bei lebenslangen Rechten insbesondere Alter und statistische Lebenserwartung der berechtigten Person.
  • Nutzungs- oder Ertragswert: was die Nutzung der Immobilie wirtschaftlich wert ist.
  • Lastenverteilung: wer laufende Kosten, Instandhaltung und Erhaltung trägt.

Je nach Aufgabenstellung bewerte ich die unbelastete Immobilie, die mit dem Recht belastete Immobilie oder auch das Recht selbst. Was für Ihre Frage benötigt wird, klären wir vor der Beauftragung.

Vertiefung: Wohnungsrecht und Nießbrauch im Immobilienwert →

Wenn mehrere Kinder bedacht werden

Erhält ein Kind die Immobilie, stellt sich oft die Frage, wie die anderen berücksichtigt werden. Ein Wert, den alle nachvollziehen können, ist dafür die sachliche Grundlage. Das gilt besonders dann, wenn die Übertragung mit Rechten oder Gegenleistungen verbunden ist.

Auch Jahre später kann es darauf ankommen, welchen Wert die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung hatte, zum Beispiel wenn der Nachlass verteilt wird. Eine zeitnah erstellte Bewertung dokumentiert diesen Wert. Ob und wie er rechtlich zu berücksichtigen ist, beurteilt Ihr Rechtsanwalt oder Notar.

Liegt die Übertragung schon zurück, kann der Wert auch rückwirkend zum damaligen Stichtag ermittelt werden. Maßgeblich sind dann die damaligen Wertverhältnisse und der damalige Zustand der Immobilie.

Wertgutachten oder Kurzbewertung bei Schenkung und Übertragung?

Verkehrswertgutachten

ab 2.599 €

Wenn der Wert auch gegenüber Dritten umfassend nachvollziehbar belegt werden soll, etwa weil mehrere Kinder beteiligt sind oder vorbehaltene Rechte zu berücksichtigen sind.

Kurzbewertung

ab 1.299 €

Wenn sich alle Beteiligten einig sind und eine besichtigte, kompakt dokumentierte Werteinschätzung für die gemeinsame Entscheidung genügt.

Marktwertindikation

ab 599 €

Für eine erste Orientierung ohne Ortstermin, bevor Sie die Übertragung mit Notar oder Steuerberater planen.

Welche Form für Ihren Zweck geeignet ist, klären wir vor der Beauftragung. Alle Preise im Überblick.

Bewertung, Vertragsgestaltung und Steuern: Wer macht was?

  • Sachverständige Bewertung: Ich ermittle den Wert der Immobilie und, falls erforderlich, den Einfluss vorbehaltener Rechte.
  • Vertrag und Beurkundung: Die Übertragung selbst gestaltet und beurkundet der Notar; rechtliche Fragen klärt Ihr Rechtsanwalt.
  • Steuern: Fragen zur Schenkungsteuer beurteilt Ihr Steuerberater.

Ob eine Bewertung für einen bestimmten rechtlichen oder steuerlichen Zweck geeignet ist, wird vor der Beauftragung geklärt.

So läuft die Bewertung ab

  • Anfrage: Objekt, Ort, Beteiligte und geplante Rechte oder Gegenleistungen.
  • Abstimmung: Zweck, Stichtag, Leistungsumfang und Festpreis vor Auftragserteilung.
  • Ortstermin: persönliche Besichtigung (bei Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten).
  • Ergebnis: schriftliche Wertermittlung im vereinbarten Umfang, Rückfragen inklusive Erläuterung.

Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenangaben, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge sowie – falls vorhanden – der Entwurf des Übertragungsvertrags mit den vorgesehenen Rechten.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Schenkung

Brauche ich für eine Schenkung ein Verkehrswertgutachten?

Nicht immer. Dient der Wert einer einvernehmlichen Entscheidung in der Familie, kann eine Kurzbewertung genügen. Soll er gegenüber Dritten umfassend belegt werden oder sind mehrere Kinder und vorbehaltene Rechte beteiligt, ist das Verkehrswertgutachten meist die geeignete Form. Das klären wir vor der Beauftragung.

Wird der Wert des Nießbrauchs oder Wohnungsrechts mit ermittelt?

Auf Wunsch ja. Je nach Aufgabenstellung wird die unbelastete Immobilie, die belastete Immobilie oder das Recht selbst bewertet. Das legen wir vorab gemeinsam fest.

Kann der Wert zum Zeitpunkt einer früheren Schenkung ermittelt werden?

Ja. Die Bewertung wird dann auf den damaligen Stichtag bezogen; maßgeblich sind die damaligen Wertverhältnisse und der damalige Zustand der Immobilie.

Beraten Sie auch zur Schenkungsteuer?

Nein. Ich ermittle den Immobilienwert. Steuerliche Fragen beurteilt Ihr Steuerberater, die Vertragsgestaltung Ihr Notar oder Rechtsanwalt.

Wer beauftragt die Bewertung?

Das kann der bisherige Eigentümer, der Erwerber oder die Familie gemeinsam sein. Sinnvoll ist, Zweck und Stichtag vorab gemeinsam festzulegen, damit alle das Ergebnis als Grundlage nutzen können.

Wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist: Immobilienbewertung bei Erbschaft →

Sie planen eine Übertragung in der Familie?

Schildern Sie kurz Objekt, Beteiligte und vorgesehene Rechte. Vor der Beauftragung klären wir, welche Bewertung für Ihren Zweck geeignet ist, und Sie erhalten einen konkreten Preis.

Sprechen wir darüber.Sie sprechen direkt mit mir: 0172 868 5666
Bewertung anfragen →