Bestandsimmobilie
Wenn Alter, Modernisierungen und möglicher Instandsetzungsbedarf schwer einzuschätzen sind.
Eine Immobilie gefällt schnell. Ob sichtbarer Zustand, erkennbare Schwachstellen und absehbarer Modernisierungsbedarf zur eigenen Kaufentscheidung passen, ist schwieriger einzuschätzen. Bei der Kaufberatung begleite ich Sie zum Ortstermin, prüfe die verfügbaren Unterlagen und ordne die wesentlichen Feststellungen fachlich ein.
Für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche im vereinbarten Standardumfang.

Besonders sinnvoll ist die Kaufberatung, wenn ein Haus oder eine Wohnung nach der ersten Besichtigung ernsthaft in die engere Wahl kommt.
Der zweite Besichtigungstermin ist häufig der richtige Zeitpunkt: Die grundsätzliche Entscheidung für das Objekt ist noch offen, Fragen können vorbereitet und vorhandene Unterlagen vorab gesichtet werden.
Wenn Alter, Modernisierungen und möglicher Instandsetzungsbedarf schwer einzuschätzen sind.
Bei Feuchtigkeit, Rissen, älteren Bauteilen oder anderen Punkten, die fachlich eingeordnet werden sollen.
Wenn Sie vor dem Notartermin eine zweite, unabhängige fachliche Sicht wünschen.
Wenn absehbar ist, dass nach dem Kauf größere Maßnahmen erforderlich werden.
Wenn Angaben aus Exposé, Grundrissen oder vorhandenen Unterlagen Fragen aufwerfen.
Wenn Grundbuch, Flächenangaben, Bauunterlagen oder andere Objektinformationen vor dem Kauf fachlich eingeordnet werden sollen.
Im Mittelpunkt stehen die für Ihre Kaufentscheidung wesentlichen, bei einer üblichen Besichtigung zugänglichen und erkennbaren Merkmale.
Sie ersetzt keine vollständige technische Gebäudeuntersuchung. Wenn ein Verdacht nur durch Bauteilöffnung, Laboranalyse oder eine spezielle Fachprüfung geklärt werden kann, wird dies entsprechend eingeordnet.
Bei einer Eigentumswohnung wird nicht nur die Wohnung selbst betrachtet. Auch erkennbare Themen des Gemeinschaftseigentums und die verfügbaren Unterlagen können für die Kaufentscheidung wichtig sein.
Je nach Unterlagenlage können beispielsweise Teilungserklärung, Energieausweis sowie Informationen zu gemeinschaftlichen Bauteilen oder geplanten Maßnahmen Hinweise liefern. Eine vollständige rechtliche oder wirtschaftliche WEG-Prüfung ist damit jedoch nicht verbunden.
Bei einer Kaufberatung betrachte ich die Immobilie als Ganzes. Als Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) mit bautechnischem Schwerpunkt und langjähriger Erfahrung in der Immobilienbewertung ordne ich bauliche, wirtschaftliche und immobilienbezogene Aspekte gemeinsam ein.
Dazu gehören auch Auffälligkeiten beispielsweise am Tragwerk, beim Feuchte- und Wärmeschutz, an der technischen Gebäudeausrüstung oder an der Elektroinstallation, soweit diese bei einer zerstörungsfreien Besichtigung erkennbar und fachlich einzuordnen sind. Hinweise auf Feuchtigkeit oder Schimmel, ungewöhnliche Rissbilder, Auffälligkeiten an Dach und Fassade, erkennbare Schwachstellen der Haustechnik oder ein überalterter technischer Standard werden selbstverständlich berücksichtigt.
Ein wesentlicher Teil einer guten Kaufberatung besteht darin, erkennbare Schwachstellen einzuordnen – und zu erkennen, wann eine Fragestellung vor der Kaufentscheidung durch einen spezialisierten Fachplaner oder Sachverständigen vertieft untersucht werden sollte.
Erfordert eine Auffälligkeit eine weitergehende Spezialdiagnostik, zeige ich auf, welche Fragestellung weiter untersucht werden sollte. Das kann beispielsweise eine vertiefte Untersuchung durch einen Tragwerksplaner, Bauphysiker, Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung oder einen anderen entsprechend spezialisierten Sachverständigen sein.
Die Kaufberatung ist eine fachübergreifende, grundsätzlich zerstörungsfreie Untersuchung der zum Besichtigungszeitpunkt zugänglichen und erkennbaren Bereiche. Sie ersetzt keine weitergehende Spezialuntersuchung, wenn hierfür besondere Messungen, Berechnungen, Bauteilöffnungen, Laboranalysen oder spezielle Fachplanungskenntnisse erforderlich sind.
Soll zusätzlich der Marktwert der Immobilie eingeschätzt werden, empfehle ich eine Kurzbewertung. Sie verbindet die persönliche Besichtigung mit einer sachverständigen Immobilienbewertung und einer schriftlichen Marktwerteinschätzung.
Liegt ein Grundbuchauszug vor, prüfe ich insbesondere, ob in Abteilung II Rechte oder Belastungen eingetragen sind, die für den Erwerber von Bedeutung sein können. Eine rechtliche Beratung oder juristische Vertragsprüfung ist damit nicht verbunden.
Fehlende Unterlagen schließen eine Kaufberatung nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass einzelne Fragen beim Termin offenbleiben.
Der Einstiegspreis gilt für Eigentumswohnungen sowie typische Ein- und Zweifamilienhäuser bis 160 m² Wohnfläche im vereinbarten Standardumfang. Kaufberatungen sind auch für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien möglich; hierfür erfolgt die Kalkulation individuell nach Sichtung der Objektinformationen.
Die überschlägige Kosteneinschätzung dient ausschließlich einer ersten wirtschaftlichen Größenordnung für die Kaufentscheidung. Sie ist keine Kostenberechnung, Sanierungsplanung oder Ausschreibungsgrundlage und ersetzt keine Planung oder Kostenermittlung durch Architekten, Fachplaner oder ausführende Unternehmen.
Dann ist die Kurzbewertung ab 1.299 € inkl. MwSt. die passendere Leistung. Ihr Ortstermin umfasst bereits die wesentliche Objektaufnahme; eine Kaufberatung und Kurzbewertung werden deshalb nicht als zwei getrennte Grundleistungen doppelt berechnet.
Häufig ist die zweite Besichtigung ideal: Das Objekt ist ernsthaft interessant, aber die Kaufentscheidung ist noch offen.
Ja. Dabei werden die Wohnung und – soweit zugänglich und für den Termin relevant – erkennbare Aspekte des Gemeinschaftseigentums sowie vorhandene Unterlagen einbezogen.
Nein. Die Kaufberatung beinhaltet keine Immobilienbewertung. Soll zusätzlich der Marktwert eingeschätzt werden, empfehle ich eine Kurzbewertung.
Nein. Sie ist eine Sichtprüfung und fachliche Einordnung im Rahmen des Ortstermins. Verdeckte Bauteile werden nicht geöffnet.
Ja. Auf Wunsch erhalten Sie für zusätzlich 300 € inkl. MwSt. ein kompaktes schriftliches Kurzprotokoll mit den wesentlichen beim Ortstermin festgestellten Punkten.
Schicken Sie uns Exposé, Terminwunsch und die wichtigsten Eckdaten. Wir stimmen den Umfang der Kaufberatung vorab mit Ihnen ab.
Regional tätig: Immobilienbewertung in Dresden & Sachsen →