Unternehmen & Unternehmensgruppen
Bewertungen für Transaktionen, Vermögensentscheidungen, interne Strukturveränderungen oder als sachverständige Grundlage in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen.
Immobilienwerte werden im professionellen Umfeld für sehr unterschiedliche Entscheidungen benötigt. Unternehmen, Investoren, Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzierungspartner erhalten eine sachverständige Bewertung, deren Umfang sich an Objekt, Anlass und benötigter Aussagetiefe orientiert.
Von der klar abgegrenzten Werteinschätzung bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten.

Entscheidend ist nicht, wer die Immobilie besitzt, sondern welche sachverständige Frage beantwortet werden soll.
Ein Rechtsanwalt kann einen Verkehrswert für ein Einfamilienhaus benötigen, ein Steuerberater für ein Mehrfamilienhaus und ein Unternehmen für einen Produktionsstandort. Umgekehrt können auch private Eigentümer große Gewerbe- oder Anlageimmobilien besitzen. Deshalb werden Auftraggeber, Bewertungsanlass, Objektart und Leistungsform getrennt betrachtet.
Bewertungen für Transaktionen, Vermögensentscheidungen, interne Strukturveränderungen oder als sachverständige Grundlage in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen.
Bewertung von Einzelobjekten und Beständen für Ankauf, Verkauf, Portfolioentscheidungen oder interne Entscheidungsgrundlagen.
Nachvollziehbare Immobilienwerte als fachliche Ausgangsgröße für rechtliche oder steuerliche Fragestellungen. Die rechtliche bzw. steuerliche Würdigung selbst bleibt beim jeweiligen Berater.
Bewertungs- und Plausibilisierungsaufgaben im Zusammenhang mit Finanzierungen, Vermögensübersichten oder objektspezifischen Nachweisen – jeweils nach vorheriger Klärung des benötigten Leistungsumfangs.
Bei einer steuerlichen oder rechtlichen Auseinandersetzung kann die konkrete Aufgabe ausschließlich darin bestehen, den Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar zu ermitteln. Welche rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen aus diesem Wert folgen, ist nicht Gegenstand des Gutachtens.
Für Aufgaben, bei denen Herleitung, Datengrundlage und Wertansätze ausführlich und auch für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
Für interne oder nicht streitige Entscheidungen, wenn eine sachverständige Werteinschätzung mit Ortstermin benötigt wird, aber nicht der vollständige Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens.
Für eine erste überschlägige Orientierung auf Grundlage der verfügbaren Daten, wenn eine vertiefte Prüfung zunächst nicht erforderlich ist.
Für Wohn-, Nutz- oder Mietflächen sowie bei größeren Beständen auch zur abgestimmten Plausibilisierung vorhandener Flächenangaben.
Bewertet werden – je nach Aufgabenstellung – Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Handelsimmobilien, Lager- und Logistikobjekte, Produktions- und Gewerbeimmobilien sowie Industrie- und Spezialimmobilien.
Gegenstand meiner Tätigkeit ist die sachverständige Ermittlung und Einordnung von Immobilienwerten sowie – soweit beauftragt – immobilienwirtschaftlicher Größen wie marktüblich erzielbarer Mieten. Bei komplexen Fragestellungen arbeite ich damit häufig an einer fachlichen Ausgangsgröße, die anschließend durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken oder andere Beteiligte weiterverwendet wird.
Rechtliche Vertragsprüfung, Steuerberatung, Verrechnungspreisberatung oder die rechtliche Würdigung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge sind nicht Bestandteil der Immobilienbewertung.
Schicken Sie mir Objekt, Stichtag, Bewertungsanlass und – soweit vorhanden – die wesentlichen Unterlagen. Danach lässt sich der passende Leistungsumfang einordnen.
Regional tätig: Immobilienbewertung in Dresden & Sachsen →