Unternehmen · Investoren · Berater

Immobilien­bewertung für Kanzleien, Unternehmen und Institutionen

Immobilienwerte werden im professionellen Umfeld für sehr unterschiedliche Entscheidungen benötigt. Unternehmen, Investoren, Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzierungspartner erhalten eine sachverständige Bewertung, deren Umfang sich an Objekt, Anlass und benötigter Aussagetiefe orientiert.

Persönliche Bearbeitung · individuelle Aufgabenstellung

Von der klar abgegrenzten Werteinschätzung bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten.

Professionelle Immobilienbewertung

Bewertung für professionelle Entscheidungsprozesse

Entscheidend ist nicht, wer die Immobilie besitzt, sondern welche sachverständige Frage beantwortet werden soll.

Ein Rechtsanwalt kann einen Verkehrswert für ein Einfamilienhaus benötigen, ein Steuerberater für ein Mehrfamilienhaus und ein Unternehmen für einen Produktionsstandort. Umgekehrt können auch private Eigentümer große Gewerbe- oder Anlageimmobilien besitzen. Deshalb werden Auftraggeber, Bewertungsanlass, Objektart und Leistungsform getrennt betrachtet.

Unternehmen & Unternehmensgruppen

Bewertungen für Transaktionen, Vermögensentscheidungen, interne Strukturveränderungen oder als sachverständige Grundlage in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen.

Investoren & Bestandshalter

Bewertung von Einzelobjekten und Beständen für Ankauf, Verkauf, Portfolioentscheidungen oder interne Entscheidungsgrundlagen.

Rechtsanwälte & Steuerberater

Nachvollziehbare Immobilienwerte als fachliche Ausgangsgröße für rechtliche oder steuerliche Fragestellungen. Die rechtliche bzw. steuerliche Würdigung selbst bleibt beim jeweiligen Berater.

Finanzierungspartner & weitere Institutionen

Bewertungs- und Plausibilisierungsaufgaben im Zusammenhang mit Finanzierungen, Vermögensübersichten oder objektspezifischen Nachweisen – jeweils nach vorheriger Klärung des benötigten Leistungsumfangs.

Typische professionelle Fragestellungen

  • Ankauf und Verkauf von Immobilien oder Immobilienbeständen
  • Unternehmensübertragungen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen, soweit ein Immobilienwert als Ausgangsgröße benötigt wird
  • Finanzierungs- und Sicherheitenfragen sowie Vermögensübersichten
  • interne Transaktionen oder Mietverhältnisse innerhalb wirtschaftlich verbundener Unternehmen, soweit eine marktübliche Immobilienmiete oder ein Verkehrswert sachverständig zu ermitteln ist
  • Erbschaft, Nachfolge und Vermögensauseinandersetzungen
  • gerichtliche, behördliche oder steuerliche Auseinandersetzungen, soweit die sachverständige Immobilienbewertung die benötigte Tatsachengrundlage liefert
  • Portfolio- und Bestandsentscheidungen
Beispiel: Verkehrswert als fachliche Ausgangsgröße.

Bei einer steuerlichen oder rechtlichen Auseinandersetzung kann die konkrete Aufgabe ausschließlich darin bestehen, den Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar zu ermitteln. Welche rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen aus diesem Wert folgen, ist nicht Gegenstand des Gutachtens.

Welche Bewertung passt zur Aufgabenstellung?

Verkehrswert­gutachten

Für Aufgaben, bei denen Herleitung, Datengrundlage und Wertansätze ausführlich und auch für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Kurzbewertung

Für interne oder nicht streitige Entscheidungen, wenn eine sachverständige Werteinschätzung mit Ortstermin benötigt wird, aber nicht der vollständige Dokumentationsumfang eines Verkehrswertgutachtens.

Marktwertindikation

Für eine erste überschlägige Orientierung auf Grundlage der verfügbaren Daten, wenn eine vertiefte Prüfung zunächst nicht erforderlich ist.

Flächen- und Plausibilisierungs­leistungen

Für Wohn-, Nutz- oder Mietflächen sowie bei größeren Beständen auch zur abgestimmten Plausibilisierung vorhandener Flächenangaben.

Vom Wohnobjekt bis zum Industriekomplex

Bewertet werden – je nach Aufgabenstellung – Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Handelsimmobilien, Lager- und Logistikobjekte, Produktions- und Gewerbeimmobilien sowie Industrie- und Spezialimmobilien.

Zum Objektbereich Mehrfamilienhäuser, Gewerbe & Industrie →

Bewertung und fachliche Abgrenzung

Gegenstand meiner Tätigkeit ist die sachverständige Ermittlung und Einordnung von Immobilienwerten sowie – soweit beauftragt – immobilienwirtschaftlicher Größen wie marktüblich erzielbarer Mieten. Bei komplexen Fragestellungen arbeite ich damit häufig an einer fachlichen Ausgangsgröße, die anschließend durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken oder andere Beteiligte weiterverwendet wird.

Rechtliche Vertragsprüfung, Steuerberatung, Verrechnungspreisberatung oder die rechtliche Würdigung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge sind nicht Bestandteil der Immobilienbewertung.

Sie haben eine konkrete Bewertungsfrage?

Schicken Sie mir Objekt, Stichtag, Bewertungsanlass und – soweit vorhanden – die wesentlichen Unterlagen. Danach lässt sich der passende Leistungsumfang einordnen.

Aufgabe besprechen →