Verkehrswertgutachten
Umfassende Untersuchung, Herleitung und Dokumentation des Verkehrswerts.
Mehr erfahren →Eine Immobilienbewertung wird im privaten Bereich selten ohne konkreten Anlass benötigt. Häufig geht es um Kauf oder Verkauf, eine Erbschaft, eine Vermögensübertragung, die Aufteilung von Vermögen nach einer Trennung oder um die Frage, wie mit einer Immobilie langfristig weiter verfahren werden soll.
Entscheidend ist zunächst nicht das Produkt, sondern die Frage, die mit der Bewertung beantwortet werden soll.

Vor dem Immobilienkauf geht es häufig zunächst um die Frage, ob der aufgerufene Kaufpreis für die konkrete Immobilie nachvollziehbar ist. Je nach Situation kann eine persönliche Kaufberatung mit Besichtigung ausreichen. Soll zusätzlich ein dokumentierter Marktwert vorliegen, kommen je nach Objekt und Aufgabenstellung Marktwertindikation, Kurzbewertung oder ein Verkehrswertgutachten in Betracht.
Die sachverständige Einordnung ersetzt keine umfassende bautechnische Gebäudeuntersuchung. Umfang und Ziel der Beratung werden auf den konkreten Kauf abgestimmt.
Beim Verkauf sollte die Preisvorstellung weder ausschließlich aus einem Online-Rechner noch aus einer gewünschten Verkaufssumme abgeleitet werden. Eine sachverständige Wertermittlung kann helfen, die Immobilie vor einer Verkaufsentscheidung marktgerecht einzuordnen.
Je nach Objekt und gewünschter Aussagekraft kann dafür eine Marktwertindikation oder Kurzbewertung ausreichen. Bei weitergehendem Dokumentationsbedarf kommt ein Verkehrswertgutachten in Betracht. Die Bewertung bleibt dabei von einer späteren Vermarktungsentscheidung getrennt.
Mit einer Erbschaft ist häufig nicht nur eine Vermögensfrage verbunden. Oft muss zugleich entschieden werden, was mit einer Immobilie geschehen soll, die über viele Jahre zum Familienvermögen gehört hat.
Verkauf, Übernahme durch einen Erben, Auszahlung anderer Miterben, Vermietung oder langfristiges Halten können unterschiedliche Entscheidungen erfordern. Bei einer Erbengemeinschaft kann eine neutrale Immobilienbewertung eine gemeinsame wirtschaftliche Grundlage schaffen, bevor über den weiteren Umgang mit der Immobilie entschieden wird.
Fachbeitrag: Immobilienbewertung bei Erbschaft & Erbengemeinschaft →
Bei einer Trennung oder Scheidung ist die gemeinsame Immobilie häufig einer der größten Vermögenswerte – und zugleich ein Gegenstand, mit dem persönliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind.
Je nach Situation können Verkauf, Übernahme durch einen Partner, Auszahlung oder Fragen des Zugewinnausgleichs eine Immobilienbewertung erforderlich machen. Abhängig von Eigentums- und Erwerbssituation können unterschiedliche Werte und Bewertungsstichtage relevant werden.
Fachbeitrag: Immobilienbewertung bei Trennung, Scheidung & Zugewinnausgleich →
Bei Übertragungen innerhalb der Familie kann eine Immobilienbewertung helfen, den wirtschaftlichen Wert der übertragenen Immobilie nachvollziehbar einzuordnen – beispielsweise bei einer Übertragung auf Kinder, im Rahmen vorweggenommener Vermögensnachfolge oder wenn innerhalb der Familie Ausgleichsbeträge vereinbart werden sollen.
Gegenstand meiner Tätigkeit ist die sachverständige Immobilienbewertung. Die rechtliche oder steuerliche Würdigung einer Übertragung verbleibt bei den hierfür zuständigen Rechtsanwälten, Notaren beziehungsweise Steuerberatern.
Nicht jeder Bewertungsanlass ist mit einer unmittelbar bevorstehenden Transaktion verbunden. Eigentümer möchten mitunter wissen, welchen heutigen Marktwert eine Immobilie besitzt und welche Bedeutung sie innerhalb des eigenen Vermögens hat.
Eine sachverständige Einordnung kann eine Grundlage für Entscheidungen über Halten, Vermieten, Verkaufen oder eine spätere Übertragung innerhalb der Familie sein. Je nach gewünschter Aussagetiefe können insbesondere Marktwertindikation, Kurzbewertung oder eine weitergehende Wertermittlung in Betracht kommen.
Das Bewertungsspektrum reicht von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen über Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser bis zu Gewerbeimmobilien, Industrie- und Spezialimmobilien sowie unbebauten Grundstücken.
Bei besonderen oder gemischt genutzten Objekten richtet sich die Bewertung nach Nutzung, Objektstruktur und konkreter Aufgabenstellung.
Umfassende Untersuchung, Herleitung und Dokumentation des Verkehrswerts.
Mehr erfahren →Sachverständige Wertermittlung mit bewusst reduziertem Dokumentationsumfang.
Mehr erfahren →Erste überschlägige Orientierung bei geeigneter Objekt- und Datengrundlage.
Mehr erfahren →Persönliche Besichtigung und sachverständige Einordnung vor dem Immobilienkauf.
Mehr erfahren →Aufmaß, Berechnung und Plausibilisierung von Wohn-, Nutz- und Mietflächen.
Mehr erfahren →Vorhandene Bewertungen nachvollziehen oder geeignete Wertermittlungen auf einen späteren Stichtag fortschreiben.
Mehr erfahren →Welche Bearbeitungstiefe sinnvoll ist, hängt von Immobilie, Bewertungsanlass und der Frage ab, wofür das Ergebnis anschließend benötigt wird.
Für eine erste Einordnung genügt zunächst eine kurze Beschreibung der Immobilie und des Bewertungsanlasses. Danach lässt sich klären, welche Bewertungsleistung für die konkrete Fragestellung sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.